Innerhalb unseres Verbundes bieten wir Eltern/Erziehungsberechtigten im Rahmen der Schließzeiten eine Betreuungsmöglichkeit für die von uns zu betreuenden Kinder an. Dieses Angebot kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Das bedeutet beispielsweise, wenn Eltern aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit keinen Urlaub bekommen können, kann das Kind in einer unserer Kindertageseinrichtungen betreut werden. Die Betreuung wird in Alstätte oder in Ottenstein angeboten.

Die Betreuung in Zeiten der Schulferien und an Brückentagen wird während des ganzen Jahres angeboten. Ausgenommen sind hierbei lediglich die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr. Wir achten darauf, dass bei mehreren aufeinanderfolgenden Ferientagen jeweils eine pädagogische Kraft aus der Einrichtung des zu betreuenden Kindes anwesend ist. Somit ist für die Kinder immer ein bereits bekanntes Gesicht vor Ort. Hierdurch möchten wir den Kindern mehr Sicherheit bieten und ihnen das Gefühl geben, nicht allein zu sein.

Hierzu wird grundsätzlich im ersten Halbjahr des Kindergartenjahres (August bis Dezember) eine Bedarfserhebung durchgeführt. So besteht die Möglichkeit, den konkreten Bedarf zu ermitteln und personelle, sowie räumliche Ressourcen zu klären und zu organisieren. Eine konkrete Übersicht der Schließtage wird allen Eltern und Erziehungsberechtigten frühzeitig durch die Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt.

Informationen zum Thema aus dem KiBiz: „Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend- und Feiertage, soll 20 und darf 27 Öffnungstage nicht überschreiten.“ (§ 27 Abs. 3 KiBiz)

„Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, Eltern von Kindern, die bei Schließung der Einrichtungen an Ferientagen weder von ihren Eltern noch auf andere Weise angemessen betreut und gefördert werden können, auf die Pflicht der Jugendämter hinzuweisen, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen und diese dabei soweit möglich zu unterstützen.“ (§ 27 Abs. 5 KiBiz)

   

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© Katholische Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt, Alstätte und Ottenstein