In den Kindertageseinrichtungen des Jugendamtsbezirkes Ahaus wird jedes Jahr ein abgestimmter Anmeldetermin angeboten. Dieser Termin findet immer Anfang November für das darauffolgende Kindergartenjahr (01.08. bis 31.07.) statt.

Das bedeutet, wenn ein Kind in der Zeit von August bis Juli in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll, dann müssen Eltern und andere Erziehungsberechtigte die Anmeldetermine in dem November des vorangehenden Kalenderjahres nutzen um den Bedarf anzumelden.

Um die Anmeldung für die Kindertageseinrichtung durchzuführen, kann das Online Portal „Little Bird“ der Stadt Ahaus genutzt werden. (https://www.little-bird.de/) Wichtig ist es an dieser Stelle zu erwähnen, dass hierbei unterschiedliche Prioritäten angegeben werden können. Dieses soll genutzt werden, wenn das Kind in einer bestimmten Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Wenn die Möglichkeit besteht, setzen wir die Wünsche dementsprechend um.

Die Einrichtungsleitungen und die Mitarbeiter/innen unseres Verbundes freuen sich über die Variante der persönlichen Anmeldung. Dieses hat den Vorteil, dass ein Gespräch im direkten Kontakt möglich ist und beide Seiten bereits den ersten persönlichen Kontakt knüpfen können. Für die Eltern/Erziehungsberechtigten und für die Kinder hat dieses den Vorteil, bereits einen ersten Eindruck von der Einrichtung zu bekommen.

Damit alle Interessierten die Kindertageseinrichtungen in Ruhe anschauen können, bieten wir einige Wochen vor dem Anmeldetermin, die Aktion „Wir öffnen die Türen“ (23.09.2023 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr) an. Dieses bietet zum einen die Möglichkeit die Räumlichkeiten anzuschauen und zum anderen, erste Gespräche mit dem pädagogischen Personal zu führen.

Zur Vergabe der Kindergartenplätze nutzen wir einen Kriterienkatalog, der unterschiedliche Aspekte beinhaltet. Neben dem Alter des Kindes und der Prioritätenangabe gibt es weitere Kriterien, wie beispielsweise die Vorgabe zu den genehmigten Gruppenformen, welche von allen Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen sind.

 „Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen.“ (§ 3 Abs. 3 KiBiz)

 

 

 

 

 

 

   

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