Das institutionelle Schutzkonzept: „Im Bistum Münster wurden alle Pfarreien und Institutionen aufgerufen, ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Dieses gilt mittlerweile als vielversprechender Weg und als Standard zur grenzachtenden und sicheren Gestaltung von Institutionen. Die Entwicklung eines ISKs knüpft an die Präventionsschulungen an. Dieses Wissen soll im ISK umgesetzt und mit bereits vorhandenen Strukturen, Konzepten und Regelungen in den Pfarreien verbunden werden.
Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern und so das Risiko zu verringern, dass kirchliche Einrichtungen zu Tatorten sexualisierter Gewalt werden. Auf diese Weise können sich Handlungssicherheit und der Zugang zu qualifizierten Hilfen verbessern.“ (Institutionelles Schutzkonzept der kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt A & O). Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter welche/r mit den uns anvertrauten Kindern in regelmäßigen Kontakt gerät, nimmt in regelmäßigen Abständen an Schulungsveranstaltungen teil.
Das Kindeswohl ist unser Schutzauftrag: Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie ehrenamtlich Tätige in unseren Kindertageseinrichtungen betreuen wir Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Wir arbeiten mit Ihnen in verschiedenen Situationen des Alltags zusammen. Die jungen Menschen sind uns, als Kindertageseinrichtungen anvertraut worden. Damit tragen wir eine große Verantwortung für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Deshalb haben wir die Pflicht, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen. Dieser Schutz erfordert ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen.
Wichtig hierfür ist das vorhandene Fundament einer klaren, selbstverständlichen und positiven Grundhaltung jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters. Diese Grundhaltung ist zu erbringen von allen mit uns zusammen arbeitenden Menschen, egal ob beruflich oder ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/innen. Jede/r sollte die Grundhaltung nach unserem christlichen Menschenbild in sich tragen und gestalten. Begegnungen mit den uns anvertrauten Kindern werden in Form der Achtsamkeit gelebt.
Das bedeutet:
- Wir begegnen den uns anvertrauten Kindern mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
- Wir achten ihre Rechte, ihre Unterschiedlichkeit und individuellen Bedürfnisse.
- Wir stärken ihre Persönlichkeit.
- Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für die Themen und
- Probleme, die heranwachsende Menschen bewegen.
- Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.
- Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
- Wir sind offen, für Feedback und Kritik und betrachten dies als Möglichkeit,
- die eigenen Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.
Auch die uns anvertrauten Kinder müssen diese Haltung bei uns spüren und erleben. Sie müssen die Gewissheit haben, dass sie ernstgenommen werden, offen sprechen und bei Problemen Hilfe erwarten können. Denn die Kinder sollen sich bei uns wohlfühlen und unsere Einrichtung als sicheren Lebensraum kennenlernen. Sie sollen schnelle und kompetente Hilfe erfahren, wenn ihnen bei uns oder anderswo Gewalt, sexualisierte Gewalt oder eine andere Gefährdung angetan wird.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 SGB VIII). Sicherzustellen, dass dieses Recht auch umgesetzt wird, liegt ebenso wie der Schutz eines jungen Menschen vor Gefahren für dessen Wohl, zunächst in der Verantwortung der Eltern.
Gleichwohl muss das gesunde Aufwachsen von Kindern und ein wirksamer Schutz des Kindeswohls als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Mit Einführung des §8a SGB VIII zum 01.10.2005 wurde der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ konkretisiert und aufgewertet.
Die Anhaltspunkte zur Kindeswohlgefährdung hat der Gesetzgeber in einem umfangreichen Kriterienkatalog zusammengefasst. Hierzu ist eine konkrete „Einschätzungsskala einer Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII für Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege erstellt worden.
Merkmale können laut der Skala beispielsweise sein:
- Gesundheitsfürsorge
- Ernährung
- Kleidung
- körperliche Gewalt
- motorische Auffälligkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Verhalten bei Regel- und Grenzsetzungen
- Elternverhalten, welches auf eine Gefährdung/Vernachlässigung schließen lässt
Werden dem pädagogischem Personal unserer Kindertageseinrichtungen gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, so gilt es, eine festgelegte Vorgehensweise zu berücksichtigen. Hierfür wurde ein entsprechender Handlungsleitfaden erstellt, welcher in jeder unserer Kindertageseinrichtungen vorliegt.